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Rechtsberatung | Ihr Notar Dr. Bücker

Wir beraten Privatpersonen und Unternehmer in rechtlichen Angelegenheiten

In vielen wichtigen Rechtsbereichen hat der Gesetzgeber es als sinnvoll erachtet, Rechtsgeschäfte von Bürgern oder Unternehmen von der Mitwirkung von Notaren abhängig zu machen.
Denn Notare sind Kraft ihres Amtes unabhängige und neutrale Rechtsberater, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen und keiner Seite verpflichtet sind.

Daher spielt auch die notarielle Beratung im Vorfeld der möglicherweise später erfolgenden Beurkundung eine wichtige Rolle: Sei es die erbrechtliche Vermögensplanung- und Gestaltung, die Vorsorgeberatung oder Vertragsgestaltung- oder Prüfung.

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  • Immobilien
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  • Vorsorge
  • Privatpersonen
  • Vereine & Unternehmen

Immobilien

Im Bereich des Kaufs, Verkaufs oder der Übertragung / Schenkung von Immobilien begleiten wir Sie vom ersten Beratungsgespräch bis zum Vollzug des Eigentumswechsels durch Eintragung im Grundbuch.
Typische Verträge sind:

  • Kaufverträge über Häuser, Doppelhäuser oder Wohnungen
  • Kaufverträge über Erbbaurechte, sei es an Häusern oder Wohnungen
  • Bauträgerverträge über neu errichtete Eigentumswohnungen oder (Reihen/Doppel)Häuser
  • Übergabeverträge, Hofübergabeverträge
  • Immobilienschenkungen und Absicherung der Schenkenden

Erben, Vererben und Schenken

Aus unserer beruflichen Praxis kennen wir die typischen Streitpunkte und Fallstricke, die wir durch unsere Beratung und klar gestaltete Testamente, letztwillige Verfügungen oder Erbverträge vermeiden.
Zu den notariellen Tätigkeiten gehören auch Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge,Schenkungen im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge. Diese sicher und ohne Streit zu gestalten, ist unsere Aufgabe, ebenso wie die Absicherung der Schenkenden durch Nießbrauchsrechte, Wohnrechte oder Altenteilsregelungen bei (Hof)-Übergabeverträgen.

Unternehmen / Vereine

Als Notare beraten wir Sie bei der Unternehmensgründung und Rechtsformwahl und erstellen die notwendigen Gesellschaftsverträge und führen alle Anmeldungen zu den notwendigen Registern durch.
Wir sind tätig für unsere Mandanten im Bereich der:

  • Umwandlung und Verschmelzung von Unternehmen
  • Gesellschaftsanteilsübertragung 
  • Durchführung von Gesellschaftsversammlungen
  • Ein- und Austritt von Gesellschaftern
  • Unternehmensgründung
  • Kapitalerhöhung

Dafür entwerfen wir die notwendigen Verträge und arbeiten eng mit anderen (steuerlichen) Beratern unserer Mandanten zusammen.

Familie, Partnerschaft und Kinder

Im Rahmen der vorsorgenden Rechtsberatung entwerfen und gestalten wir Ehe- oder Partnerschaftsverträge. Wir informieren unsere Mandanten über die rechtlichen Konsequenzen einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft, ob mit oder ohne gemeinsame Kinder.
Sollte eine Ehe oder Partnerschaft scheitern, gestalten und beurkunden wir auch Scheidungsfolgenvereinbarungen oder führen Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten durch. Ebenfalls können Adoptionen oder Sorgerechtserklärungen notariell begleitet werden.

Vorsorge

Die rechtliche Absicherung im Falle von Krankheit, Unfall oder Alter kann durch notariell beurkundete Vollmachten oder Verfügungen sicher gestellt werden. Wir beraten Sie, welche Vollmachten oder Verfügungen notwendig und sinnvoll sind.
Dazu gehören General- oder Einzelvollmachten, Vorsorgevollmachten, Patienten- und / oder Betreuungsverfügungen.

Als Rechtsanwälte sind wir ausschließlich im Bereich des Immobilien- und Erbrechts tätigt und vertreten und beraten unsere Mandanten bundesweit.
Dazu gehört die Prozessvertretung vor allen zuständigen Gerichten und die Durchsetzung oder die Abwehr entsprechender Ansprüche.

Ihr Notar Dr. Bücker

Ihr Notar Dr. Bücker

Konopkastraße 2
21614 Buxtehude

Tel.: 04161 5585 - 0
Fax: 04161 558521
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